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LSG Rheinland-Pfalz, 28.09.2000 - L 7 U 139/00 |
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LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. September 2000 - L 7 U 139/00 (https://dejure.org/2000,47297)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Kein UV-Schutz auf dem Rückweg vom Zahnarzt zur Gaststätte für eine Gastwirtin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 14.12.1999 - B 2 U 3/99 R
Unfallversicherungsschutz einer Gastwirtin auf dem Betriebsweg im häuslichen …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.09.2000 - L 7 U 139/00
Der vorliegende Fall sei dem Sachverhalt des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19.4.1999 (Az B 2 U 3/99 R) vergleichbar.Ohne Erfolg verweist die Klägerin auf das Urteil des BSG vom 14.12.1999 (Az 8 2 U 3/99 R), in dem bei einer Gastwirtin auf dem Weg von ihrer Wohnung zu den Betriebsräumen, nachdem sie sich geduscht und für die spätere Arbeit umgekleidet hatte, Versicherungsschutz angenommen wurde.
- BSG, 18.03.1997 - 2 RU 17/96
Wegeunfall bei Apothekenbesuch
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.09.2000 - L 7 U 139/00
In seinem Urteil vom 18.3.1997 (SozR 3-2200 § 550 Nr. 16;… ablehnend Benz, SGb 1998, 132 f, Keller, aaO) hat das BSG sogar für den Weg einer Versicherten zum Einkauf eines Medikaments vor der Arbeitsaufnahme Versicherungsschutz bejaht, wenn am Unfalltag vor Beginn des Weges unerwartet eine gesundheitliche Beeinträchtigung aufgetreten war oder einen solchen Grad erreicht hatte, dass die Versicherte davon ausgehen konnte, für die beabsichtigte Aufnahme der Tätigkeit sei der Kauf des Medikaments erforderlich. - BSG, 26.05.1977 - 2 RU 97/76
Unfallversicherungsschutz - Weg nach dem Ort der Tätigkeit - Weg zur …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.09.2000 - L 7 U 139/00
Eine wesentliche Betriebsbezogenheit nimmt die Rechtsprechung auch hinsichtlich eines Wegs von der Arbeitsstätte aus, nachdem die Arbeit bereits angetreten war, zu einer Behandlung wegen akuter gesundheitlicher Beschwerden, um dadurch die Fortsetzung der Arbeit zu ermöglichen, an (vgl BSG SozR 2200 § 548 Nr. 31).
- SG Mainz, 21.03.2013 - S 10 U 48/11
Schweinegrippeimpfung als Arbeitsunfall anerkannt
Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit sind grundsätzlich dem unversicherten privaten Lebensbereich zuzurechnen, auch wenn sie zugleich der Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitskraft und damit auch den Interessen des Unternehmens dienen (Urt. d. BSG v. 31.01.1974, 2 RU 277/73, Rn 17, Urt. d. LSG Rheinland-Pfalz v. 28.09.2000, L 7 U 139/00, Rn 20, jeweils zitiert nach juris).